KEINE RÜCKKEHR VON NULL AUF 100 NACH LANGER KRANKHEIT GLEICH WIEDER VOLL IN DEN ARBEITSPROZESS EINSTEIGEN? MUSS NICHT SEIN. SEIT 1. JULI 2017 ER- LAUBT DIE WIEDEREINGLIEDERUNGSTEILZEIT EINE SANFTE RÜCKKEHR. Arbeit stiftet Sinn und ist auch für die Gesundheit wichtig. Keine Herausforderung zu haben – das ist erwiesen – macht krank. Was aber tun, wenn einen eine längere Krankheit in die Knie zwingt. Von 0 auf 100 wiedereinzusteigen ist da eher kontraproduktiv. Vor allem nach psychisch bedingten längeren Auszeiten vom Arbeitsmarkt. Seit 1. Juli 2017 ist genau für diesen sanften Wiedereinstieg ein neues arbeitsund sozialrechtliches Modell in Kraft, das „Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“, kurz: WIETZ. Wer länger als sechs Wochen ununterbrochen im Krankenstand war, kann mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit vereinbaren und zwar für einen Zeitraum von einem Monat bis sechs Monaten. Ist es danach medizinisch notwendig, kann der Zeitraum noch einmal um bis zu drei Monate verlängert werden. Allerdings: Das alles geschieht auf beiderseitiger freiwilliger Basis. Der Dienstgeber kann seinen Angestellten nicht zu einer verringerten Arbeitszeit nach einem langen Krankenstand zwingen und der Arbeitnehmer hat keinen rechtlichen Anspruch auf diese Form der Teilzeit. Voraussetzung ist auch, dass der Arbeitnehmer absolut arbeitsfähig ist – und das auch ärztlich bestätigt ist. Denn eine Wiedereingliederungsteilzeit ist kein Teilzeitkrankenstand. Sind die Voraussetzungen gegeben und haben beide Seiten die Vereinbarung schriftlich festgehalten, bekommt der Arbeitnehmer auch eine Beratung von „fit2work“, einer Initiative der Bundesregierung, bei der ein Wiedereingliederungsplan erarbeitet wird. Vertrag bleibt unverändert Die sanfte Rückkehr in den Arbeitsprozess hat Vorteile für beide Seiten, weil sich der Arbeitnehmer stressfrei wieder bis ans volle Pensum herantasten kann und nicht gleich wieder ausfällt und die Firma ihren erfahrenen Mitarbeiter wieder bekommt. Für die Dauer der Teilzeit bekommt Foto: istcok 12 BGM
der Arbeitnehmer natürlich ein dementsprechend reduziertes Entgelt, das allerdings über der Geringfügigkeitsgrenze liegen muss. Und er erhält daneben auch anteiliges Krankengeld aus den Mitteln der Krankenversicherung, das sogenannte Wiedereingliederungsgeld. Klar geregelt ist auch das Ausmaß der Reduktion: mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte. Man kann auch mit weniger als 50 Prozent beginnen, allerdings muss die Arbeitszeit dann ansteigen und während der gesamten WIETZ im Durchschnitt zwischen 50 und 75 Prozent liegen. Wer sanft wiedereinsteigen möchte, braucht auch keine Angst zu haben, dass sich an seinem Vertrag etwas ändert. Die WIETZ hat keine kollektivvertraglichen Auswirkungen. Durch die reduzierte Arbeitszeit kann es aber sinnvoll sein, dass Arbeitnehmer für die Zeit der Reduktion eine andere Tätigkeit ausübt als vor der Erkrankung. Flexibles Ende So wie die Genesung und die subjektive Belastbarkeit nicht starr verlaufen, so wenig ist auch die WIETZ in Beton gegossen. Der Arbeitnehmer könnte freiwillig Mehrarbeit leisten und muss diese bezahlt bekommen. Aber: Bei Überschreitung ab 10 Prozent kann das Wiedereingliederungsgeld entzogen werden.Wenn sich der Arbeitnehmer früher als gedacht wieder voll einsatzfähig fühlt und auch medizinisch nichts mehr dagegen spricht, kann er eine vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit schriftlich verlangen – frühestens drei Wochen, nachdem er seinen Wunsch auf Teilzeitende bekannt gegeben hat. ECKDATEN ZUR WIETZ Seit 1. Juli 2017 gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) für einen sanften Wiedereinstieg nach längerer Krankheit. Wichtig: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, die WIETZ beruht auf beiderseitiger Freiwilligkeit. Voraussetzungen: ein durchgehener Krankenstand von mehr als sechs Wochen. Zudem muss der Arbeitnehmer voll arbeitsfähig sein (ärztliches Attest). Die Arbeitszeit in der Teilzeit muss zwischen 50 und 75 Prozent der Vollarbeitszeit betragen. GESUNDE WEGE ZUR PRODUKTIVITÄT FAKTEN ANZEIGE / Fotos: Shutterstock UNTERNEHMERISCHER ERFOLG BRAUCHT GESUNDE MENSCHEN. BEWUSSTES GESUND- HEITSMANAGEMENT IN UNTERNEHMEN IST EIN GARANT FÜR BESSERE PRODUKTIVITÄT. Erfahrung und Studien aus 22-jähriger IBG-Geschichte unterstreichen, dass sich der Output eines Unternehmens erhöht, wenn das Arbeitsumfeld von Streitereien, Sinnlosigkeiten, Widersprüchen und Chaos befreit wird. Dann nutzen MitarbeiterInnen ihre Energie für ihre Aufgaben. Die beruflichen Kompetenzen, psychischen, emotionalen und biologischen Kapazitäten werden trainiert und die Gesundheit behütet. Dies ist das Ergebnis einer „gesunden“ Unternehmenskultur. Sie besteht aus Führungsqualität, Kollegialität, Anerkennung, Zusammengehörigkeit. Gesundheit braucht aber auch Anforderungen, sonst sinken die Kapazitäten und selbst kleine Anforderungen werden zu viel. Nur Anstrengung macht krank – keine Anstrengung auch. Entscheidend ist der Wechsel von Anstrengung und Regeneration. Biologisch brauchen wir für die beste Leistung optimale Anforderungen. Leistungsdruck unterwandert die Leistung und ist damit betriebswirtschaftlich verlustbringend. In unseren Untersuchungen sehen wir, dass Menschen mit Sinnerfüllung in Beruf UND Privatleben die weitaus beste körperliche und psychische Gesundheit, die geringsten Krankenstände und den längsten Verbleib haben. IBG ist mit über 165 MitarbeiterInnen, 70 davon ArbeitsmedizinerInnen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. IBG ist in ganz Österreich vertreten. Ihr Partner für nachhaltiges Arbeitsvermögen. www.ibg.co.at BGM 13
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