„WENN NICHTS PASSIERT, MÜSSEN WIR ANZEIGE ERSTATTEN“ JULIA STEURER IST ARBEITSPSYCHOLOGIN UND REFERENTIN IM ZENTRAL-ARBEITS- INSPEKTORAT. IM GESPRÄCH MIT DEM BGM-MAGAZIN ERKLÄRT SIE, WAS UNTER- NEHMEN FÜR DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT IHRER MITARBEITER TUN MÜSSEN – UND WELCHE KONSEQUENZEN ES HAT, WENN SIE ES NICHT MACHEN. JULIA STEURER Expertin für die Gestaltung menschengerechter Arbeit (Fokus psychische Belastung und Arbeit 4.0) Frau Mag. Steurer: Was sollten Betriebe in Zusammenhang mit der Evaluierung psychischer Belastungen beachten? Julia Steurer: 2013 wurde das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz konkretisiert, um die Umstände im Unternehmen zu erheben, zu beurteilen und Maßnahmen einzuleiten. In dieser Novelle ist klar zu lesen, dass wir bei Gefahren nicht nur von physischen sprechen, sondern auch von psychischen. Wie detailliert ist die Evaluierung vorgeschrieben? Wie oft muss sie durchgeführt werden? Es gibt vier Bereiche, in denen psychische Gefahren zu finden sind: die Arbeitsaufgaben, die sozialen Beziehungen, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsorganisation. Diese Themen muss ich mir als Arbeitgeber verpflichtend ansehen. Wie ich das mache, ist mir bis zu einem gewissen Grad selbst überlassen. Wichtig ist, dass es auf einem methodisch aktuellen Stand durchgeführt wird, etwa mit Fragebögen, Gruppengesprächen und Beobachtungsverfahren. Und wie oft? Dann, wenn sich in den vier Bereichen etwas ändert – etwa eine neue Produktion eingeführt wird oder zwei Abteilungen zusammengelegt werden. Wie weit ist das Wissen um die Evaluierung in Österreichs Unternehmen angekommen? Das Wissen ist überraschend gut verbreitet. Die Arbeitsinspektion, die Sozialpartner und die AUVA beraten Betriebe in der Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen. Viele kleine Unternehmen wurden damals auch von Beraterfirmen angeschrieben. Der Tenor war: „Sparen Sie sich 16.000 Euro Verwaltungsstrafe, wir machen für 500 Euro eine Evaluierung“. Das verunsicherte sie natürlich. Und wir erleben generell oft noch eine Abwehrhaltung. Psyche, das ist etwas, mit dem man zum Psychiater muss. Wir betonen daher, dass es um die Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten geht, gehen von den vier Bereichen aus und beginnen nicht gleich mit dem Reizwort „psychische Belastung“. Welchen Problemen bei der Umsetzung der Evaluierung begegnet das Arbeitsinspektorat in der Praxis? Häufig wird mit der Evaluierung begonnen, diese aber nicht fertig gemacht. Oder es werden Maßnahmen getroffen, die nichts bringen. Wenn die Übergabe bei zwei Schichten nicht funktioniert, dann helfen keine Konfliktmanagementseminare. Was passiert, wenn ein Betrieb die gesetzlichen Anforderungen gar nicht erfüllt? Der Arbeitgeber wird zuerst beraten und es wird festgestellt, ob etwas fehlt. Dann Foto: privat 30 BGM
gibt es eine schriftliche Stellungnahme samt einer Frist, bis zu der diese Versäumnisse zu beheben sind. Das reicht von vier Wochen bis zu rund sechs Monaten und kann dann noch einmal verlängert werden. Einem Supermarkt in der Weihnachtszeit wird man nicht vorschreiben, dass er das sofort angehen muss. Es gibt aber auch gravierende Fälle, wo wir einer Fristverlängerung nicht zustimmen können. Wenn wir wiederkommen und es ist nichts passiert, dann müssen wir Strafanzeige erstatten. Die Strafhöhe bemisst sich daran, wie viele Arbeitnehmer davon betroffen sind. Das geht von 160 bis zu rund 8000 Euro. Aber da sind wir weit entfernt von den 16.000 Euro, von denen die Beratungsfirmen gesprochen haben! Ja, das war an der Höchststrafe, die im Gesetz vorgesehen ist, orientiert. Es muss dazu gesagt werden, dass wir uns als Partnerin der Unternehmen sehen und Strafen nur die letzte Konsequenz sind. Ist das eigentlich nur Theorie oder müssen öfter Geldstrafen verhängt werden? Geldstrafen kommen in der Praxis schon vor, auch bei der Evaluierung psychischer Belastung. Hohe Strafen gibt es dann in der Regel bei massiven Verletzungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften wie bei zum Beispiel systematischer Überschreitung von Arbeitszeitgrenzen oder bei Unfällen, wo es womöglich sogar zu Todesfällen gekommen ist. Braucht man Ihrer Meinung nach für die Evaluierung immer Hilfe von außen oder können das Betriebe auch selbst? Bei größeren Unternehmen empfiehlt es sich schon, Experten hinzuzuziehen. Bei kleineren Firmen gibt es beispielsweise von der AUVA Beratung. Einige Branchen machen auch Stammtische, bei denen sich Betriebe dann austauschen. Vom Arbeitsinspektorat gibt es einen Leitfaden, an den man sich halten kann. Es dann selbst anzugehen, ist oft sogar eine gute Lösung. Wichtig ist, dass die Unternehmer wirklich konkrete Empfehlungen bekommen. Wir erleben in der Praxis nämlich oft, dass schwammige Papiere mit 100 Seiten produziert werden, die sich dann aber niemand genau durchschauen kann. GESUNDE WEGE ZUR PRODUKTIVITÄT WER NICHT FIT IST, WIRD MÜDE. WER MÜDE IST, MACHT FEHLER! ANZEIGE / Foto: Fitnessgoesoffic Gönnen Sie Ihren MitarbeiterInnen eine Pause, damit sie sich wieder voller Konzentration und Energie den Aufgaben am Arbeitsplatz widmen können. Die Coaches von FitnessGoesOffice kommen direkt in Ihr Unternehmen und trainieren Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination in einer gemeinsamen Gruppenstunde: eine halbe Stunde in der Mittagspause in Bürokleidung oder eine Stunde am Ende des Arbeitstages in Sportkleidung. Bewegung soll Spaß machen! Eine Gesundheitsstudie der österreichischen Unternehmen zeigt zudem: Jede Führungskraft ist Vorbild in Sachen Fitness. „Zeit dafür zu reservieren, ist nicht nur eine Frage der Verantwortung für die eigene Person, sondern vor allem auch für den unternehmerischen Erfolg essenziell“, sagt Gerhard Zeiner, Bundesvorsitzender des Wirtschaftsforums der Führungskräfte. Fordern Sie hier die Ergebnisse der Studie unverbindlich und kostenlos an und gewinnen Sie 20 x 2 RückenFit-Bewegungseinheiten direkt in Ihrem Unternehmen in Wien: office@fitnessgoesoffice.com FitnessGoesOffice – Ihr Partner für mehr Bewegung im Unternehmen T. 0664 4000 875 www.fitnessgoesoffice.com BGM 31
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