n Japan heißt es „Shinrin Yoku“ und hat viel Tradition – bei uns kommt „Waldbaden“ erst seit Kurzem richtig in Mode. Gemeint ist das Eintauchen in einen Wald mit allen Sinnen. Dass Körper, Geist und Seele in den Wäldern profitieren, bestätigt zunehmend auch die Wissenschaft. So sollen Terpene – ätherische Öle, die von Nadeln und Blättern abgegeben werden und die Waldluft anreichern – das Immunsystem unterstützen und krebsvorbeugend wirken. Auch als Laie kann man freilich leicht feststellen, dass Stress und Alltagssorgen in einem Wald rasch in den Hintergrund treten. Und dass die Ruhe und Kühle im Kontrast zu lauten, hektischen und heißen Städten Seelenbalsam sind. Leider trübt auch manches die Idylle: Erholungssuchende beklagen Tendenzen, dass Waldgebiete zunehmend gesperrt und die Zugänge zu den grünen Erholungsoasen erschwert würden. Von dubiosen „Betreten verboten“-Tafeln oder „vergessenen“ Hinweisen auf Forst arbeiten ist öfters zu hören. Auf der anderen Seite berichten Waldbesitzer und Forstwirte von Störung der Tier- und Zerstörung der Pflanzenwelt durch mehr und rücksichtslosere Gäste. Von Ignoranz von Besuchern, die Hinweistafeln auf Forstarbeiten ignorieren und sich damit potenziell in Gefahr bringen, wird ebenso berichtet wie von ausgerissenen und „entsorgten“ Schildern. Fragt sich zunächst: Was darf man eigentlich im Wald? Wie verhält man sich naturgerecht und so, dass das Miteinander zwischen Besitzern, beruflichen Waldnutzern und Erholungssuchenden möglichst gelingt? Eines sei noch vorweggeschickt: Die Problematik des Mountainbikens in Wäldern und auf Forststraßen soll hier nur am Rande Thema sein (mehr dazu siehe im Kasten Wandern und laufen auf Waldwegen ist in jedem Fall naturgerecht und gutes Recht, das das österreichische Forstgesetz von 1975 allen einräumt. hinten): Das ist in Österreichs Wäldern bekanntlich überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch den Eigentümer erlaubt ist – und ein Thema für sich. Hier wollen wir uns mit jenen Erholungssuchenden, die zu Fuß die grünen Lungen aufsuchen, beschäftigen. Rund die Hälfte Österreichs ist bewaldet, der weitaus überwiegende Teil davon in privatem Besitz: So viel zur Ausgangslage. Wanderer, Sportler und ande- re Erholungssuchende sind daher Gäste im Wald – denen der Gesetzgeber aber auch Rechte einräumt: Mit dem Forstgesetz von 1975 ist es grundsätzlich jedermann erlaubt, Wälder „zu Erholungszwecken“ zu betreten. Ein Recht, für das etwa die alpinen Vereine in Österreich lange gekämpft haben. Juristisch spricht man von Wegefreiheit – „ein Betretungs- und Aufenthaltsrecht beinhaltet jedoch den gesamten Wald“, erklärt der auf Freizeitrecht spezialisierte Jurist Dr. Wolfgang Stock. Man darf also auch querfeldein gehen oder laufen, zumindest in einem „gewöhnlichen“ Wald. Anders schaut das in Fotos: iStock 132 SPORTaktiv
NEBEN DEN BERGEN WIRD DER WALD FÜR IMMER MEHR MENSCHEN ZUM SEHNSUCHTSORT. LEIDER HERRSCHT IM FORST NICHT IMMER NUR IDYLLISCHES MITEINANDER: WAS DÜRFEN SPORTLER UND ERHOLUNGSSUCHENDE IN DEN WÄLDERN, DIE GROSSTEILS IN PRIVATEM BESITZ SIND? VON CHRISTOF DOMENIG ES BRODELT IM WALD einem Naturschutzgebiet oder in den Nationalparks aus, hier muss man auf den Wegen bleiben. „Betreten verboten“ gilt immer auch in einem aufgeforsteten Jungwald, in dem die Bäume unter drei Meter hoch sind. Bei Forstarbeiten können Grundbesitzer Betretungsverbote verhängen, die mit Schildern kundgemacht werden. Verständlich, denn werden etwa Bäume gefällt, würde für Passanten tatsächlich Lebensgefahr herrschen. Zeitliche Beschränkung auf die Tagesstunden, um sich in einem Wald zu erholen, gibt es keine, auch wenn Schilder manchmal anderes suggerieren. „Das Betretungsrecht gilt 24 Stunden am Tag“, weiß Jurist Stock. SPORTaktiv 133
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